Allgemeine Geschäftsbedingungen
Highcom GmbH
Huttenacherstrasse 2
5452 Oberrohrdorf AG

Telefon 056 / 470 05 05
Mobile 079 / 402 92 04

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Highcom GmbH,
nachstehend Highcom gennant.

Gültig ab 01. Januar 1998

Einleitung
Die Firma Highcom ist ihr Partner für Projektierung, Installationen und
Programmierung von VoIP, Internet, DSL, Telefonapparate,
Communications-Server, PC-Support und deren Zubehör.
Diese Dienstleistungen und Produkte erheben aufgrund
ihres technischen Standards, der Verwendung ausschliesslich qualitativer
Bauteile den Anspruch auf hochwertige Produkte.
Highcom betreibt die Politik von Markenprodukten und stabilen Preisen.
Als Ergänzung zu den Produkten legt Highcom grossen Wert auf die
optimale Kundenberatung, Dienstleistungen, Service und Betreung.

Prüfungen und Zulassungen
Erforderliche Prüfungen, Konformitätserklärungen und Zulassungen
(z.B. BAKOM, SEV) für die Produkte werden vom Lieferanten veranlasst.

Freelancer / Vertreter
Der Freelancer ist für die getätigten Geschäfte unter dem Name der
Highcom aufzutretten. Für die Einhaltung der regelrechtlichen
Bestimmungen gemäss BAKOM und VSE ist er verantwortlich.
Für die von ihm getätigten Installationen haftet er selbst.
Bei wichtigen Projekten und auf Anforderung hin, unterstützt die Highcom
den Vertreter bei der Kundenberatung und bei der Projektausarbeitung.
Über die Aufteilung der anfallenden Kosten wird von Fall zu Fall entschieden.
Die vom Vertreter vertriebenen Produkte dürfen ohne schriftliche Zustimmung
der Highcom nicht verändert werden.
Insbesondere dürfen die Markennamen und Gerätebeschriftungen nicht
verändert werden. Der Vertreter verpflichtet sich, die Vertriebsdirektiven
der Highcom sowie die Einzelverkaufspreise einzuhalten.
Der Vertreter verpflichtet sich, alle Aufträge für Reparaturen und
Wartung von Highcom Geräten in jedem Fall entgegenzunehmen.
Insbesondere gilt diese Bestimmung auch für Produkte, die nicht von ihm
verkauft wurden. Der Vertreter ist dafür verantwortlich, dass Reparaturen und
Unterhaltsarbeiten qualitativ einwandfrei und unverzüglich ausgeführt werden.

Preise
Verkaufspreise werden von der Highcom festgelegt und sind verbindlich.
Die Preise gelten in Schweizer Franken.
Der Mindestwarenwert pro Faktura beträgt sFr. 100.- Umsatz.
Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Nettopreise ohne
MWSt., ohne Montage, ohne Versicherung und ohne sonstige Nebenkosten
(z.B. Porto Lieferant), ab unserem Auslieferungslager. Preisänderungen
für Ersatzteile sowie Dienstleistungen können sofort in Kraft treten.

Zahlungsbedingung
Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert.
Sie bleiben Eigentum der Highcom bis zur vollen Bezahlung
unserer Forderungen aus allen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden.

Rechnung
Alle Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto
zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt,
bankmässige Verzugszinsen zu belasten.
Überdies sind alle entstehenden Kosten für Mahnungen,
Inkasso und Gerichtskosten zu ersetzen.

Zahlungsart
Rechnung, Barzahlung, Vorauszahlung und Nachnahme.
Die Art der Zahlung wird von der Highcom entschieden.

Lieferbedingungen
Die Highcom verpflichtet sich für den Unterhalt von Produkten gemäss
Lieferanten, für Ersatzteile oder systemkompatible Geräte lieferbar
zu halten. Die Highcom verpflichtet sich nicht, bei Liefer- oder
Fabrikationseinstellung eines Produktes rechtzeitig den Kunden zu
informieren und ihm die Möglichkeit der Bestellung eines Allzeitbedarfes
zu geben. Die Highcom ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen und
dafür Teilrechnungen zu stellen. Bei Bestellungen von unter SFr. 50.-
wird ein Kleinmengenzuschlag von Fr. 10.- verrechnet.
Porto und Versandkosten werden bei Bestellungen verrechnet.
Expressporti und Nachnahmegebühren werden auf sämtliche Lieferungen
verrechnet. Bestellungen für Lagerartikel ohne Werkstattarbeiten,
die vor 08.00 Uhr bei uns telefonisch Kontakt eintreffen werden in der
Regel noch am nächsten Tag spediert. Für später eintreffende Aufträge
wird gegebenenfalls ein Eilzuschlag von Fr. 30.- verrechnet.
Reklamationen sind innert 5 Tagen nach Auslieferung, respektive Montage
schriftlich der Highcom anzuzeigen.

Offerten/Projekt/Auftragsbestätigung

Die Gültigkeit beträgt 1 Monate ab Erstellung.
Bei rechtsgültiger unterschriebener Bestellung ist eine Anzahlung
von mind. 1/3 zu überweisen. Bei Lieferung der Ware nächste Zahlung
von mind. 1/3 zu überweisen und den Rest bei erhalt der Rechnung.
Für die Erstellung steht der Highcom die Entschädigung nach Zeitaufwand
sowie die Erstattung der Auslagen zu. Diese Kosten können z.T.
in Abzug gebracht werden,solang keine Änderung der Offerte besteht.
Bei einer Annullation nach der Bestellung, wird einen Unkostenbeitrag
von 10% der Offerten Summe erhoben. (max. 1000 SFr)

Offerten Tools von Lieferanten

Erstellte Offerten durch die Tools von Lieferanten z.B. Swisscom Provider
übernimmt die Highcom keine Garantie / Haftung auf ihre Richtigkeit.
Es steht dem Kunde frei, dies mit dem Lieferanten abzuklären.

Lizenzen

Bestellte Lizenzen werden im vollem Aufwand verrechnet,
auch wenn diese noch nicht installiert wurden.
Es steht dem Kunde frei nach Bezahlung, die Lizenzen weiter zu verkaufen.

Garantie
Auf die Arbeitszeit, kann KEINE Garantie gültig gemacht werden.
Ab dem Verkaufs- oder Installationsdatum gewährt Highcom auf
Neugeräte (Hardware) eine Garantie von 1 Jahr. Sie umfasst den unentgeltlichen
Ersatz durch ein anderes, gleichwertiges Gerät oder die Instandsetzung
aller Teile, die zur Beseitigung von nachweisbaren Fabrikations- und
Materialfehlern erforderlich sind. Weitere Haftpflicht- und
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Auf Reparaturen gewährt Highcom auf Geräte aus dem eigenen Sortiment
eine Garantie gemäss Lieferanten.
Für Occasionsgeräte und Restposten wird bei der Auslieferung eine
Funktionsgarantie von 5 Tagen gewährleistet. Andere Garantieleistungen
bei Occasionsgeräten und Restposten sind ausgeschlossen.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden wegen normaler Abnützung,
unsachgemässer Bedienung und Handhabung, Beschädigung durch den Käufer
oder Drittpersonen, sowie Umwelteinflüsse (z.B. Blitzschlag, Wasser usw.).
Sie erstreckt sich auch nicht auf Mängel, die auf äussere Einwirkungen
zurückzuführen sind, inklusive allen eventuellen Transportschäden
sowie auf Verbrauchsmaterial. Die Garantie erlischt bei Eingriffen,
welche nicht von Highcom oder dem Hersteller vorgenommen werden.
Die Versandkosten des Garantiefalls gehen zu Lasten des Käufers.
Für Mängel und Störungen, die auf Wunsch des Käufers an seinem Domizil
zu beheben sind, stellt Highcom die Arbeitszeit für den Gang zum
Käufer in Rechnung. Die Garantiefrist wird durch Garantieleistungen
nicht beeinflusst. Die Garantie für ausgetauschte Teile oder Gegenstände
erlischt mit dem Ablauf der Garantiefrist für das Gerät.
Es besteht nie eine Garantie auf Arbeitszeit.

Homepage
Grundsätzlich werden keine Haftungen für die Homepage übernommen.
Obwohl die Inhalte unserer Webseite geprüft werden kann es vorkommen,
dass versehentlich technische, sachbezogene Fehler, Ungenauigkeiten oder
nicht mehr aktuelle Daten eingestellt und angezeigt werden.
Es werden auch keine Verantwortung zu den Produktangaben übernehmen.
Die Highcom übernimmt somit keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,
Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und haftet
nicht für Schäden, die aus nicht korrekten oder falsch interpretierten
Inhalten auf unserer Website entstehen. Highcom enthält Verweise auf Angebote
oder Webseiten von Online-Händlern oder Drittanbietern. Highcom kann nicht für
deren Richtigkeit garantieren und somit auch keine Haftung übernehmen.
Verweise auf Produkte, Händler, Angebote jeglicher Art sowie Serviceleistungen,
die auf unseren Webseiten dargestellt werden, sind keine Empfehlung von Highcom.
Referenzierte Marken gehören den jeweiligen Besitzern und nicht der Highcom.

Diverses
Diese Bedingungen bilden einen integrierten Bestandteil unserer Angebote,
Verkäufe und Lieferungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind im
Einzelfall nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
Alle sonstigen Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung wirksam. Geschäfts- und Betriebsgeheimisse, die dem Vertreter
durch die Highcom anvertraut und/oder ihm aufgrund dieses Vertrages
bekannt wurden, wird der Vertreter strikte wahren, und es ist ihm
namentlich verboten, diese auch nach Beendigung der Zusammenarbeit zu
verwerten oder anderen Personen mitzuteilen. Diese Bedingung gilt auch
im umgekehrten Sinn. Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein,
so bleibt die Wirksamkeit der anderen davon unberührt.

Gültigkeit dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben ab sofort Gültigkeit
und ersetzen sämtliche früheren AGB's.

Recht / Gerichtsstand
Im Fall von Streitigkeiten um die vorliegenden AGB bejahen sich
beide Parteien, diese gütlich beizulegen. Kann aber keine Einigung
erzielt werden, so sind die ordentlichen Gerichte des Sitzes der Highcom
zur Streiterledigung zuständig.
Die Highcom behält sich vor, den Kunde an seinem Domizil zu belangen.
Amtssprache ist in jedem Falle Deutsch.
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.


Dättwil, 28.12.2004
René Hänssler
Inhaber

Update

18.10.2012 Offerten/Projekt/Auftragsbestätigung angepasst
27.03.2016 Garantie angepasst
01.03.2017 Lizenzen
02.03.2017 Offerten Tools von Lieferanten