Allgemeine Geschäftsbedingungen | ||||
Highcom GmbH Huttenacherstrasse 2 5452 Oberrohrdorf AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Highcom GmbH, nachstehend Highcom gennant. Gültig ab 01. Januar 1998 EinleitungDie Firma Highcom ist ihr Partner für Projektierung, Installationen undProgrammierung von VoIP, Internet, DSL, Telefonapparate, Communications-Server, PC-Support und deren Zubehör. Diese Dienstleistungen und Produkte erheben aufgrund ihres technischen Standards, der Verwendung ausschliesslich qualitativer Bauteile den Anspruch auf hochwertige Produkte. Highcom betreibt die Politik von Markenprodukten und stabilen Preisen. Als Ergänzung zu den Produkten legt Highcom grossen Wert auf die optimale Kundenberatung, Dienstleistungen, Service und Betreung. Prüfungen und ZulassungenErforderliche Prüfungen, Konformitätserklärungen und Zulassungen(z.B. BAKOM, SEV) für die Produkte werden vom Lieferanten veranlasst. Freelancer / VertreterDer Freelancer ist für die getätigten Geschäfte unter dem Name derHighcom aufzutretten. Für die Einhaltung der regelrechtlichen Bestimmungen gemäss BAKOM und VSE ist er verantwortlich. Für die von ihm getätigten Installationen haftet er selbst. Bei wichtigen Projekten und auf Anforderung hin, unterstützt die Highcom den Vertreter bei der Kundenberatung und bei der Projektausarbeitung. Über die Aufteilung der anfallenden Kosten wird von Fall zu Fall entschieden. Die vom Vertreter vertriebenen Produkte dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Highcom nicht verändert werden. Insbesondere dürfen die Markennamen und Gerätebeschriftungen nicht verändert werden. Der Vertreter verpflichtet sich, die Vertriebsdirektiven der Highcom sowie die Einzelverkaufspreise einzuhalten. Der Vertreter verpflichtet sich, alle Aufträge für Reparaturen und Wartung von Highcom Geräten in jedem Fall entgegenzunehmen. Insbesondere gilt diese Bestimmung auch für Produkte, die nicht von ihm verkauft wurden. Der Vertreter ist dafür verantwortlich, dass Reparaturen und Unterhaltsarbeiten qualitativ einwandfrei und unverzüglich ausgeführt werden. PreiseVerkaufspreise werden von der Highcom festgelegt und sind verbindlich.Die Preise gelten in Schweizer Franken. Der Mindestwarenwert pro Faktura beträgt sFr. 100.- Umsatz. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Nettopreise ohne MWSt., ohne Montage, ohne Versicherung und ohne sonstige Nebenkosten (z.B. Porto Lieferant), ab unserem Auslieferungslager. Preisänderungen für Ersatzteile sowie Dienstleistungen können sofort in Kraft treten. ZahlungsbedingungAlle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert.Sie bleiben Eigentum der Highcom bis zur vollen Bezahlung unserer Forderungen aus allen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden. RechnungAlle Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein nettozur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, bankmässige Verzugszinsen zu belasten. Überdies sind alle entstehenden Kosten für Mahnungen, Inkasso und Gerichtskosten zu ersetzen. ZahlungsartRechnung, Barzahlung, Vorauszahlung und Nachnahme.Die Art der Zahlung wird von der Highcom entschieden. LieferbedingungenDie Highcom verpflichtet sich für den Unterhalt von Produkten gemässLieferanten, für Ersatzteile oder systemkompatible Geräte lieferbar zu halten. Die Highcom verpflichtet sich nicht, bei Liefer- oder Fabrikationseinstellung eines Produktes rechtzeitig den Kunden zu informieren und ihm die Möglichkeit der Bestellung eines Allzeitbedarfes zu geben. Die Highcom ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen und dafür Teilrechnungen zu stellen. Bei Bestellungen von unter SFr. 50.- wird ein Kleinmengenzuschlag von Fr. 10.- verrechnet. Porto und Versandkosten werden bei Bestellungen verrechnet. Expressporti und Nachnahmegebühren werden auf sämtliche Lieferungen verrechnet. Bestellungen für Lagerartikel ohne Werkstattarbeiten, die vor 08.00 Uhr bei uns telefonisch Kontakt eintreffen werden in der Regel noch am nächsten Tag spediert. Für später eintreffende Aufträge wird gegebenenfalls ein Eilzuschlag von Fr. 30.- verrechnet. Reklamationen sind innert 5 Tagen nach Auslieferung, respektive Montage schriftlich der Highcom anzuzeigen. Offerten/Projekt/AuftragsbestätigungDie Gültigkeit beträgt 1 Monate ab Erstellung. Offerten Tools von LieferantenErstellte Offerten durch die Tools von Lieferanten z.B. Swisscom Provider LizenzenBestellte Lizenzen werden im vollem Aufwand verrechnet, GarantieAuf die Arbeitszeit, kann KEINE Garantie gültig gemacht werden.Ab dem Verkaufs- oder Installationsdatum gewährt Highcom auf Neugeräte (Hardware) eine Garantie von 1 Jahr. Sie umfasst den unentgeltlichen Ersatz durch ein anderes, gleichwertiges Gerät oder die Instandsetzung aller Teile, die zur Beseitigung von nachweisbaren Fabrikations- und Materialfehlern erforderlich sind. Weitere Haftpflicht- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Auf Reparaturen gewährt Highcom auf Geräte aus dem eigenen Sortiment eine Garantie gemäss Lieferanten. Für Occasionsgeräte und Restposten wird bei der Auslieferung eine Funktionsgarantie von 5 Tagen gewährleistet. Andere Garantieleistungen bei Occasionsgeräten und Restposten sind ausgeschlossen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden wegen normaler Abnützung, unsachgemässer Bedienung und Handhabung, Beschädigung durch den Käufer oder Drittpersonen, sowie Umwelteinflüsse (z.B. Blitzschlag, Wasser usw.). Sie erstreckt sich auch nicht auf Mängel, die auf äussere Einwirkungen zurückzuführen sind, inklusive allen eventuellen Transportschäden sowie auf Verbrauchsmaterial. Die Garantie erlischt bei Eingriffen, welche nicht von Highcom oder dem Hersteller vorgenommen werden. Die Versandkosten des Garantiefalls gehen zu Lasten des Käufers. Für Mängel und Störungen, die auf Wunsch des Käufers an seinem Domizil zu beheben sind, stellt Highcom die Arbeitszeit für den Gang zum Käufer in Rechnung. Die Garantiefrist wird durch Garantieleistungen nicht beeinflusst. Die Garantie für ausgetauschte Teile oder Gegenstände erlischt mit dem Ablauf der Garantiefrist für das Gerät. Es besteht nie eine Garantie auf Arbeitszeit. HomepageGrundsätzlich werden keine Haftungen für die Homepage übernommen.Obwohl die Inhalte unserer Webseite geprüft werden kann es vorkommen, dass versehentlich technische, sachbezogene Fehler, Ungenauigkeiten oder nicht mehr aktuelle Daten eingestellt und angezeigt werden. Es werden auch keine Verantwortung zu den Produktangaben übernehmen. Die Highcom übernimmt somit keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und haftet nicht für Schäden, die aus nicht korrekten oder falsch interpretierten Inhalten auf unserer Website entstehen. Highcom enthält Verweise auf Angebote oder Webseiten von Online-Händlern oder Drittanbietern. Highcom kann nicht für deren Richtigkeit garantieren und somit auch keine Haftung übernehmen. Verweise auf Produkte, Händler, Angebote jeglicher Art sowie Serviceleistungen, die auf unseren Webseiten dargestellt werden, sind keine Empfehlung von Highcom. Referenzierte Marken gehören den jeweiligen Besitzern und nicht der Highcom. DiversesDiese Bedingungen bilden einen integrierten Bestandteil unserer Angebote,Verkäufe und Lieferungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind im Einzelfall nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Alle sonstigen Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Geschäfts- und Betriebsgeheimisse, die dem Vertreter durch die Highcom anvertraut und/oder ihm aufgrund dieses Vertrages bekannt wurden, wird der Vertreter strikte wahren, und es ist ihm namentlich verboten, diese auch nach Beendigung der Zusammenarbeit zu verwerten oder anderen Personen mitzuteilen. Diese Bedingung gilt auch im umgekehrten Sinn. Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der anderen davon unberührt. Gültigkeit dieser AGBDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben ab sofort Gültigkeitund ersetzen sämtliche früheren AGB's. Recht / GerichtsstandIm Fall von Streitigkeiten um die vorliegenden AGB bejahen sichbeide Parteien, diese gütlich beizulegen. Kann aber keine Einigung erzielt werden, so sind die ordentlichen Gerichte des Sitzes der Highcom zur Streiterledigung zuständig. Die Highcom behält sich vor, den Kunde an seinem Domizil zu belangen. Amtssprache ist in jedem Falle Deutsch. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Dättwil, 28.12.2004 René Hänssler Inhaber Update18.10.2012 Offerten/Projekt/Auftragsbestätigung angepasst |